TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 121132. Beendigung von Dienstverhältnissen

In diesem Kapitel werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt.

32.1. Arten der Beendigung von Dienstverhältnissen

Ein Dienstverhältnis als Dauerschuldverhältnis (→ 4.4.1.) kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen beendet werden:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
  • Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis (→ 32.1.3.)
  • einvernehmliche Lösung (→ 32.1.3.)
  • Lösung während der Probezeit (→ 32.1.1.)
  • Tod des Dienstnehmers (→ 32.1.7.)
Diese Tatbestände führen automatisch (ohne besondere Willenserklärung) zur Beendigung eines Dienstverhältnisses.
Diese Beendigungsarten bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die
von beiden Parteien übereinstimmend abgegeben wird (zweiseitige Willenserklärung) (→ 2.4.).
von einer Partei einseitig abgegeben wird (einseitigeWillenserklärung)* (→ 2.4.).
*) Eine einseitige Willenserklärung ist empfangsbedürftig (eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), d.h., um wirksam zu werden, muss der Vertragspartner von der Lösung des Dienst...

Daten werden geladen...