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Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2024

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

35. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4825-5

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Praxis 2024 (35. Auflage)

S. 52. Rechtliche Grundbegriffe

Dieses Kapitel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In sehr kurzer Form wird die Gliederung des allgemeinen Teils des bürgerlichen Rechts gezeigt und Begriffe erklärt, die in diesem Fachbuch Verwendung finden.

2.1. Das Recht im objektiven und subjektiven Sinn

Unter dem Recht im objektiven Sinn versteht man

  • die Gesamtheit aller Normen, die das Zusammenleben der Menschen regeln und grundsätzlich mit Zwangsgewalt ausgestattet sind (Rechtsordnung, → 3.3.).

Unter dem Recht im subjektiven Sinn versteht man

  • die dem Einzelnen aus dem Recht im objektiven Sinn erwachsende Befugnis.

Der Einzelne kann demnach bei der Durchsetzung seines Rechts nötigenfalls die Hilfe der zuständigen staatlichen Organe (Gerichte, Verwaltungsbehörden) in Anspruch nehmen.

Dazu ein Beispiel: Das objektive Recht sieht vor, dass der Dienstgeber das Dienstverhältnis eines Dienstnehmers nur unter Einhaltung bestimmter Kündigungsvorschriften lösen kann. Kündigt der Dienstgeber den Dienstnehmer und hält dieser diese Vorschriften nicht ein, ist er dem Dienstnehmer gegenüber u.U. schadenersatzpflichtig. Der Dienstnehmer hat demnach ein subjektives Recht auf diesen Schadenersatz. Zahlt der Dienstg...

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