Personalverrechnung in der Praxis 2024
35. Aufl. 2024
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S. 109729. Behinderte
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
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● | Welche abgabenrechtlichen Besonderheiten bestehen i.Z.m. begünstigt Behinderten nach dem BEinstG? | Seite | 1106 | |
● | Wie ist die Behinderteneigenschaft nachzuweisen? | |||
– | Ist ein Behindertenausweis ausreichend für den Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten? | Seite | 1098 f. | |
● | Besteht eine Mitteilungspflicht des Dienstnehmers hinsichtlich der Behindertenstellung? | Seite | 1101 f. |
29.1. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), Bundesgesetz vom , BGBl 1988/721, in der jeweils geltenden Fassung.
Die Beschäftigungsvorkehrungen und das Diskriminierungsverbot gelten auch für die nicht begünstigten Behinderten (§ 7b Abs. 4 BEinstG).
29.2. Personenkreis – arbeitsrechtliche Bestimmungen
Man unterscheidet zwei Arten von Behinderten nach dem BEinstG:
Der begünstigte Behinderte nach § 2 BEinstG (→ 29.2.1.), dessen Status u.a. mittels Bescheid des Bundesamts für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) festgestellt wird. Er hat ab dem siebenten Monat bzw. ab dem fünften Jahr des Dienstverhältnisses einen besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung ist nur mit Zustimmung des Behindertena...