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VwGH zur „Schwestergruppe“ mit ausländischem Gruppenträger
Der Revisionsfall und seine unionsrechtlichen Aspekte
Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung über einen Antrag zur Bildung einer Unternehmensgruppe zwischen zwei inländischen Schwestergesellschaften mit ausländischem Gruppenträger ohne Zweigniederlassung Stellung genommen. Erforderlich wurde dies, weil der Gesetzgeber seit vielen Jahren säumig ist, die unionsrechtlichen Vorgaben des EuGH innerhalb der Unternehmensgruppe umzusetzen.
1. Revisionsfall
Eine deutsche Muttergesellschaft, die über keine eingetragene Zweigniederlassung in Österreich verfügte, stellte einen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe mit ihr als Gruppenträgerin und ihren beiden österreichischen Tochtergesellschaften als Gruppenmitglieder. Beantragt wurde nicht die Ergebniszurechnung an die deutsche Gruppenträgerin, sondern eine horizontale Ergebnisverrechnung zwischen den beiden Schwestergesellschaften. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Verweis auf § 9 Abs 3 KStG ab. Das BFG gab der Beschwerde aus unionsrechtlichen Gründen Folge, gab dem Antrag auf Feststellung der Unternehmensgruppe in abgeänderter Form statt und wies der einen der beiden Tochtergesellschaften die steuerliche Funktion der Gruppenträgerin zu.
In der dagegen erhobenen Amtsrevision wurde geltend gemacht...