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Zulässigkeit der Bildung einer „Schwestergruppe“ mit ausländischem Gruppenträger
Entscheidung: Ro 2023/13/0018 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 9 KStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine deutsche GmbH, die über keine eingetragene Zweigniederlassung in Österreich verfügte, stellte einen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe mit ihr als Gruppenträgerin und ihren beiden österreichischen Tochtergesellschaften (GmbHs) als Gruppenmitgliedern. Beantragt wurde dabei keine Ergebniszurechnung an die deutsche GmbH, sondern eine horizontale Ergebnisverrechnung zwischen den beiden österreichischen Schwestergesellschaften. Das Finanzamt wies den Antrag mit Verweis auf die fehlende Zweigniederlassung ab.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Einschränkung der Gruppenbildung bei Fehlen einer inländischen Zweigniederlassung der ausländischen Muttergesellschaft sei eine verbotene Einschränkung der Niederlassungsfreiheit, womit dieses Kriterium auszublenden sei. Die steuerliche Funktion des Gruppenträgers sei daher einer der beiden inländischen Tochtergesellschaften zuzuweisen.
Rechtliche Beurteilung: Die österreichischen Regelungen über die Gruppenbesteuerung begründen eine Ungleichbehandlung zwischen Muttergesellscha...