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Grenzgänger im DBA Deutschland: Die 45-Arbeitstage-Grenze bei mehreren Arbeitsverhältnissen
Die Grenzgängerregelung im DBA mit Deutschland setzt ab unter anderem voraus, dass die Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausgeübt wird. Arbeitstage außerhalb der Grenzzone dürfen weder die Grenze von 45 Arbeitstagen noch die Grenze von 20 % der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Arbeitsverhältnis überschreiten. Die Konsultationsvereinbarung vom ist nicht darauf eingegangen, wie diese Grenzen anzuwenden sind, wenn ein Arbeitnehmer parallel mehrere Arbeitsverhältnisse hat. In EAS 3450 vom nimmt das BMF eine Klarstellung vor: Auch die Grenze von 45 Arbeitstagen ist für jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten. Ein Überschreiten in einem der Arbeitsverhältnisse führt nicht zum Verlust der Grenzgängereigenschaft in den anderen Arbeitsverhältnissen. Dieses Verständnis macht es für Arbeitgeber leichter, das Vorliegen der Voraussetzungen zu kontrollieren, da es nur auf die Arbeitstage im Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber ankommt.
Hintergrund und bisheriges Verständnis
Nach dem Änderungsprotokoll zum DBA Deutschland (BGBl III 2024/12) setzt die Anwendung der Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit übl...