Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gruppenbesteuerung: VwGH zum Erfordernis der inländischen Zweigniederlassung für einen beschränkt steuerpflichtigen Gruppenträger
Als Gruppenträger kommen ua auch beschränkt steuerpflichtige EU- und EWR-Gesellschaften in Frage, nach dem Wortlaut des § 9 Abs 3 KStG 1988 jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie „mit einer Zweigniederlassung im Firmenbuch eingetragen sind und die Beteiligung an den Gruppenmitgliedern […] der Zweigniederlassung zuzurechnen ist, […]“.
Obwohl im zugrunde liegenden Fall dieses der antragstellenden deutschen GmbH (in der Folge: deutsche Muttergesellschaft) auferlegte Erfordernis nicht erfüllt war, ließ das BFG – mit Verweis auf die unmittelbar anwendbaren Regelungen zur Niederlassungsfreiheit und der damit verbundenen Verdrängung nationalen Rechts – die beantragte Bildung einer Unternehmensgruppe mit der deutschen Muttergesellschaft als Gruppenträgerin und ihren inländischen Tochtergesellschaften (Schwestergesellschaften) als Gruppenmitglieder zu. Das BFG ermöglichte dadurch den letztlich gewollten steuerlichen Ergebnisausgleich der beiden inländischen Tochtergesellschaften.
Infolge der eingebrachten Amtsrevision beschäftigte sich der VwGH nunmehr (auch in materieller Hinsicht) mit der Thematik.
1. Der Fall
Eine steuerlich in Deutschl...