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Unrichtiger Umsatzsteuerausweis und dessen Sanierung
Änderung in Rz 1825 UStR bringt praktische Probleme und verfahrensrechtliche Fragen
Im Rahmen der Ende 2023 erfolgten UStR-Wartung wurde auch Rz 1825 UStR geändert. Demnach soll die bisherige Verwaltungspraxis, wonach im Fall eines unrichtigen Steuerausweises iSd § 11 Abs 12 UStG der Empfänger zum Vorsteuerabzug für die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt ist, wenn dem Leistungsempfänger keine Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass die ausgewiesene Umsatzsteuer vom Leistenden bewusst nicht an das Finanzamt abgeführt wurde, nur mehr bis gelten. Zu untersuchen ist daher, welche praktischen Auswirkungen diese Änderung der Verwaltungspraxis ab 2024 hat, inwieweit sie in der EuGH-Rechtsprechung Deckung findet und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen sich daraus in Österreich ergeben.
1. Unrichtiger Steuerausweis und dessen Folgen
In diesem Beitrag werden nur Fälle behandelt, in denen es zwischen Unternehmern iSd UStG tatsächlich zu einem Leistungsaustausch kommt, der Leistende als Rechnungsaussteller jedoch eine Umsatzsteuer in seiner Rechnung zu Unrecht ausweist, dies aber S. 735 nicht den Grund in einem beabsichtigten Steuerbetrug oder Missbrauch hat. Vielmehr geht es um Fälle, in denen der Rechnungsaussteller über die Umsatzsteuerpflicht einer von ihm erbrachten Lei...