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Rückforderung von zu Unrecht „rückerstatteter“ Kapitalertragsteuer
Anwendbarkeit von § 241a BAO
Die rechtliche Aufarbeitung des sogenannten Cum-/Ex-Skandals ist in Österreich noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Gerichte – an erster Stelle das BFG – bearbeiten noch etliche Fälle, in denen allem Anschein nach KESt zu Unrecht „erstattet“ bzw ausgezahlt worden ist. Auch der VwGH hat sich bereits zwei Mal mit steuerlichen Fragestellungen iZm Cum-/Ex-Gestaltungen befasst. Mit Erkenntnis vom , Ro 2022/13/0002, hat der VwGH klarstellende Aussagen zur Rückerstattungsberechtigung dem Grunde nach getroffen. Im Erkenntnis vom , Ro 2023/13/0012, das im Rahmen dieses Beitrags genauer dargestellt werden soll, hat sich der VwGH mit der Problematik der Rückforderung bereits ausgezahlter KESt auseinandergesetzt.
Die steuerliche Behandlung von Kapitalveranlagungen nimmt schon seit Jahrzenten einen festen Platz in Michael Tumpels akademisches Œuvre ein, womit es nicht verwundert, dass er auch die Entwicklungen rund um die Cum-/Ex-Gestaltungen aufmerksam beobachtet und literarisch aufgearbeitet hat. Seiner offensichtlichen Affinität für diese Thematik entsprechend ist der Beitrag ihm gewidmet.
1. Hintergrund
1.1. Allgemeines
Die Ausgestaltung und der Ablauf von Transakt...