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Oliver Herzog

Handbuch Einkommensteuer

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1211-9

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Handbuch Einkommensteuer (1. Auflage)

S. 1029Die Lohnsteuer

44. Erhebung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist wie die Kapitalertragsteuer nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die von einer inländischen Betriebsstätte ausbezahlt werden, wird die Einkommensteuer als Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Anders als der Kapitalertragsteuerabzug erfolgt der Lohnsteuerabzug aber grundsätzlich nicht mit festen Prozentsätzen. In bestimmten Fällen werden lohnsteuerpflichtige Einkünfte nachträglich veranlagt.

44.1. Einbehaltung und Abfuhr, Lohnzettel, Haftung

Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber von den Dienstbezügen (Pensionsbezügen) des Arbeitnehmers einbehalten (§ 47 Abs 1, § 78) und muss von ihm bis zum 15. des folgenden Kalendermonats an das Betriebsfinanzamt abgeführt (§ 79) werden.

Der Arbeitgeber muss (spätestens ab dem 15. des dem Beginn des Dienstverhältnisses folgenden Monats = zur ersten Lohnsteuerfälligkeit) für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen (§ 76, Lohnkontenverordnung, BGBl II 16/2005; Rz 1183–1185), das alle für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten enthält (vgl § 67 Abs 1). Dem Lohnkonto sind die vom Arbeitnehmer abgegebenen Mitteilungen (in...

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