Handbuch Einkommensteuer
1. Aufl. 2012
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S. 117Persönliche und sachliche Steuerpflicht
7. Wer ist in Österreich steuerpflichtig? ( Persönliche Steuerpflicht, § 1, Rz 1–38)
Subjekt der Einkommensteuer sind nur natürliche Personen (§ 1 Abs 1). Je nach ihrer Beziehung zum Inland können sie
unbeschränkt steuerpflichtig,
beschränkt steuerpflichtig oder
nicht steuerpflichtig sein.
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Übersicht über die Formen der persönlichen Steuerpflicht | ||
Wer ist steuerpflichtig? | Was ist steuerpflichtig? | |
Unbeschränkte Steuerpflicht | Natürliche Personen mit Wohnsitz oder (gewöhnlichem) Aufenthalt im Inland | Welteinkommen |
Beschränkte Steuerpflicht | Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder (gewöhnlichem) Aufenthalt im Inland und Inlandseinkünften (§ 98)12 | Inlandseinkünfte (§ 98) |
Keine Steuerpflicht in Österreich | Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder (gewöhnlichem) Aufenthalt im Inland und ohne Inlandseinkünfte (§ 98) | – |
7.1. Unbeschränkte Steuerpflicht (Rz 15–26, 35 ff) – erfasst grundsätzlich das „ Welteinkommen“
Unbeschränkt steuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich vom Umfang her auf das gesamte, wo immer erzielte Einkommen (Welteinkommen, Rz 16). Unbeschränkt ...