Handbuch der Besteuerung von Kapitalvermögen
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 1871. Gegenstand der Untersuchung
1.1. Grundlagen
Gemäß § 20 Abs 2 EStG dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen oder Einkünften, auf die der besondere Steuersatz des § 27a Abs 1 oder § 30a Abs 1 EStG anwendbar ist, in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Im Folgenden soll – ausschließlich im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften – der Aufbau dieses Abzugsverbotes kurz dargestellt und in weiterer Folge untersucht werden, inwiefern ein solches Abzugsverbot im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage durch die Vermögenszuwachsbesteuerung sachlich gerechtfertigt erscheint (siehe zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung des Abzugsverbotes gemäß § 20 Abs 2 EStG im Sinne eines verdeckten Verlustausgleichsverbotes weiters ausführlich Prechtl-Aigner, Kap. 4.3. in diesem Band). Für Zwecke der genannten Untersuchung wird ausschließlich auf das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG Bezug genommen; die Ergebnisse dieser Untersuchung sind jedoch sinngemäß auch auf § 12 Abs 2 KStG als körperschaftsteuerliche Parallelregelung zu § 20 Abs 2 EStG übertragbar. Auf körperschaftsteuerliche Besonderheiten des § 12 Abs 2 KStG wird jedoch, um den Rahmen dieser...