Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
1. Aufl. 2015
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I. S. 366Die neue Rollenverteilung zwischen BFG und VwGH
Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Steuersachen ist in weiten Bereichen durch Kontinuität geprägt. So wurde in organisatorischer Hinsicht der Unabhängige Finanzsenat (UFS) auf das Bundesfinanzgericht (BFG) übergeleitet und die Gerichtseigenschaft des BFG durch Verstärkung einiger wichtiger Gerichtsmerkmale ausgebaut. Auch das vom BFG anzuwendende Verfahrensrecht wurde – trotz zahlreicher Modifikationen im Detail – vom Gesetzgeber weitgehend unverändert fortgeführt. Auf den ersten Blick mag es daher so scheinen, als ob im Steuerrecht mit dem Übergang auf das BFG nicht allzu viel Neues eingetreten wäre.
Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist aber die Frage, ob dieser erste Anschein tatsächlich zutrifft. Bei näherem Hinsehen hat die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit nämlich gerade im Steuerrecht zu einer ganz wesentlichen Veränderung geführt, deren Konsequenzen erst langsam sichtbar werden. Mit der Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden die Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) gravierend verändert und die Möglichkeit der Anrufung des VwGH gegen Erkenntnisse des BFG erheblich beschnitten. Nach d...