Fachlexikon Begriffe im Bauprozess
1. Aufl. 2022
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S. 555Z
Definition
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass der Werklohn nicht zur Gänze, sondern zu vereinbarten unterschiedlichen Zeitpunkten in Teilbeträgen fällig ist, so liegt ein Raten- bzw Zahlungsplan vor.
Praxis/Info
Abschlagszahlungen mittels eines vereinbarten Raten- bzw Zahlungsplanes müssen einzelvertraglich vereinbart werden, wobei die konkrete Ausgestaltung grundsätzlich privatautonom erfolgen kann. Häufig orientieren sich die Höhe und Fälligkeit der einzelnen Zahlungen etwa am Leistungsfortschritt (leistungsnaher Zahlungsplan) oder auch an den im jeweiligen Bauabschnitt anfallenden Kosten (kostennaher Zahlungsplan).
Für den Fall von Leistungsverzögerungen empfiehlt es sich entsprechende Regelungen hinsichtlich des Raten- bzw Zahlungsplanes zu treffen.
Im Zusammenhang mit Bauträgerprojekten ist die Vereinbarung eines leistungsnahen Raten- bzw Zahlungsplans ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Käuferinteressen.
Definition
Der fest mit dem Mauerwerk verbundene Rahmen von Fenster oder Türen.
Verweis
Siehe Entgeltform (Zeitlohn, Leistungslohn, Erfolgslohn, Mischformen).
Definition
Sonderform des Walmdaches. Wie beim klassischen Walmdach gibt es bei Zeltdächern Dachschrägen zu jeder Seite hin, w...