Fachlexikon Begriffe im Bauprozess
1. Aufl. 2022
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S. 324K
Kalkulationsirrtum
Definition
Ein Irrtum über Umstände, aufgrund derer der Bieter/AN seine Leistung falsch angibt, weil er sich verrechnet/verschätzt oder vermessen hat, und ohne diesen er die damit unzutreffende Willenserklärung nicht geäußert hätte.
Praxis/Info
Bei Beurteilung der Frage, wann dem Partner des Irrenden dessen Irrtum „aus den Umständen offenbar auffallen musste“ (§ 871 ABGB ), ist nicht auf das subjektive Wissen bzw das Verschulden des Partners des Irrenden abzustellen; es genügt für das Eingreifen der Irrtumsregeln, wenn er objektiv bei der im Verkehr üblichen und nach Treu und Glauben vorausgesetzten Aufmerksamkeit den Irrtum bemerken oder wenigstens den Verdacht eines Irrtums schöpfen hätte können.
Es liegt ein Erklärungsirrtum vor, wenn sich ein Teil bei einer Erklärung, die für den anderen bestimmt ist, bezüglich des Preises verschreibt, einen Rechenfehler macht, sich verspricht und dergleichen. Ein Motivirrtum ist hingegen anzunehmen, wenn ein Teil die Höhe der von ihm zu tragenden Kosten oder den von ihm zu tätigenden Aufwand falsch einschätzt.
Entscheidungen
RIS-Justiz RS0016215
[...] Es genügt für das Eingreifen der Irrtumsregeln, wenn er bei der im Verkehr üblichen und nac...