Fachlexikon Begriffe im Bauprozess
1. Aufl. 2022
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I
Immission
Definition
→ Eintrag eines Stoffs in ein System.
→ Immissionen sind Einwirkungen auf ein Grundstück, die von einem anderen Grundstück ausgehen (zB Lärm, Licht, Geruch, Gase, Abwasser, Kletterpflanzen und sog kleine Tiere).
Praxis/Info
Der Begriff wird überwiegend im Bereich Umweltschutz verwendet und bezeichnet den Eintrag von Einflüssen (Schadstoffe, Lärm, Licht, Strahlung, Erschütterungen etc) in ein Umweltmedium.
Entscheidungen
Auch wenn ein Grundstück am Wald erworben wird, bedeutet dies nicht, dass Immissionen geduldet werden müssen, die erst nachträglich durch die mangelhafte Pflege des Baumbestandes entstehen.
Das Verbot, fremde Liegenschaften durch ortsunübliche Immissionen zu beeinträchtigen, hat auch den Zweck, Gesundheitsschäden des Eigentümers dieser Liegenschaft hintanzuhalten.
Beisatz: Gefährdet die Einwirkung die Gesundheit davon betroffener Menschen, so kann sie nicht als ortsüblich beurteilt werden.
S. 316Beisatz: Ist die Gesundheitsgefährdung oder gesundheitliche Beeinträchtigung nur auf eine besondere Sensibilität des Nachbarn zurückzuführen, so kann dies für sich allein noch nicht zum Anlass genommen werden, die Ei...