Einkommensteuergesetz
2020
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§ 12 EStG — Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag
Erlässe: EStR 2000 Rz 3861 bis 3892d.
Literatur: Hofstätter, Übertragung stiller Rücklagen, ÖStZ 1967, 200; Schimetschek, Die Bildung steuerfreier Rücklagen nach dem EStG 1972, FJ 1973, 54; Studeny, Steuerrechtliche Auswirkungen der Enteignung, SWK 1972, A I 110; Mayer, Ermöglichen die Investitionsbegünstigungen eine Substanzerhaltung der Betriebe? ÖStZ 1976, 262; Ritz, Der Begriff der höheren Gewalt im § 12 Abs 1 EStG 1972, ÖStZ 1976, 48; Knobbe-Keuk, Aspekte des Verhältnisses Schaden und Steuern, StuW 1976, 43; Moosburner, Übertragung einer stillen Rücklage und Investitionsfreibetrag bei privatanteilig genutzten Betriebsgebäuden, SWK 1979, A I 93; Schlager, Die Behandlung von Steuerbegünstigungen (§§ 4 Abs. 7, 8 bis 12, 13 EStG) bei der Veräußerung und dem Erwerb von Mitunternehmeranteilen, SWK 1979, A I 193, 199, 218; Igerz, Die buchtechnische Behandlung von Rücklagen gem §§ 9, 10 und 12 EStG 1972 bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteiles, SWK 1980, A I 233; Kleiner, Zur Übertragung stiller Rücklagen auf Wertpapiere des Anlagevermögens, ÖStZ 1981, 136; Breinl, Übertragung stiller Rücklagen auf Wertpapiere, SWK 1981, A I 248; Schlager, Besteuerungsfolgen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in Enteignungsfällen, FJ 1982, 29...