Einkommensteuergesetz
2020
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ANHANG I zu § 27
Kommentar
Übersicht
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Tz | |||
---|---|---|---|
1. | Aktien und GmbH-Beteiligungen | ||
2. | Wohnbauaktien | ||
3. | Sozietäre Genussrechte (Substanzgenussrechte) | ||
4. | Verzinsliche Forderungswertpapiere | ||
5. | Bankeinlagen | ||
6. | Nullkuponanleihen | ||
7. | Stripped Bonds oder Unechte Nullkuponanleihe | ||
8. | Wohnbauanleihen | ||
9. | Optionsanleihe | ||
10. | Wandelanleihe | ||
11. | Aktienanleihe | ||
12. | Zertifikate | ||
13. | Obligationenähnliche Genussrechte | ||
14. | Besserungskapital |
Definition:
1
Die Definition von inländischen Aktien und GmbH-Beteiligungen richtet sich nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen. Sowohl der Begriff der Aktie als auch der Begriff des GmbH Anteils ist grundsätzlich keiner wirtschaftlichen Betrachtungsweise zugänglich. Die ertragsteuerliche Inlandseigenschaft ergibt sich aus dem Sitz oder dem Ort der Geschäftsleitung im Inland. Wenn dieser im Inland ist, kann eine – ertragsteuerlich – inländische Kapitalgesellschaft auch bei ausländischen Rechtsformen vorliegen. In diesen Fällen ebenso wie bei ausländischen Anteilen an Kapitalgesellschaften ist auf Basis der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein Typenvergleich in Bezug auf die Kapitalgesellschaft und die vermittelten Anteilsrechte vorzunehmen (Kirchmayr, Beteiligungserträge, 308 ff; Staringer, Bes...