Einkommensteuergesetz
2020
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§ 112 EStG — Weitergeltung von Bestimmungen des EStG 1972
Erlässe: BMF, ARD 4202/7/90 zum Nachlaßübergang von begünstigt angeschafften Wertpapieren; BMF, ecolex 1992, 205 zu den Auswirkungen des § 27 Abs 5 EStG 1972 steuerfreien Wertpapierzinsen auf den AVAB; BMF, ARD 4521/19/94 zur Durchführung der Nachversteuerung von Freiberufler-Rücklagen.
Literatur: Sewei, Ist die Wertpapierbesteuerung nach §§ 112 Z 7 und 123 Abs 3 EStG 1988 verfassungswidrig? RdW 1992, 417.
Kommentar
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Zu Z 1: Die Steuerbefreiung des § 3 Z 31 EStG 1972 für Zinsen aus gemäß § 107 EStG 1972 begünstigt angeschafften festverzinslichen Wertpapieren ist weiter anzuwenden.
2
Zu Z 1a: Da nach § 49 PKG (idFvd BGBl 1996/755) die Konzession spätestens mit erlischt, ist § 4 Abs 4 Z 2 EStG 1972 nicht mehr anzuwenden.
3
Zu Z 2: Wurden vor dem Investitionsrücklagen (steuerfreie Beträge) durch die Anschaffung von Wertpapieren verwendet, dann sind die Bestimmungen des § 9 Abs 4 bis 9 EStG 1972 (Hinterlegung, Aufzeichnung, Nachversteuerung) weiter anzuwenden.
Es ist nicht verfassungswidrig, die Möglichkeit zu beseitigen, die nach § 9 Abs 1 und 3 EStG 1972 gebildeten Investitionsrücklagen (steuerfreie Beträge) durch Anschaffung von Wertpapieren gewinnneutral auflösen zu können (, 1994, 723).
Wurden im Veranlagungsjahr 1993 sämtliche Investitionsrücklagen (steuerfreie Beträge) frei...