Einkommensteuergesetz
2020
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§ 109b EStG — Mitteilung bei Auslandszahlungen
Aktuelle Hinweise
(21. Lieferung, Stand )
BGBl II 2019/60
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988 geändert wird
Auf Grund der §§ 3 Abs. 2, 84 Abs. 1, 109a und 109b des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2018, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988, BGBl. II Nr. 345/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 375/2011, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird die Wortfolge „der Bundesministerin“ durch die Wortfolge „des Bundesministers“ ersetzt.
2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Im zweiten Teilstrich wird der Verweis „§ 69 Abs. 2, 3, 4, 5 und 6“ durch den Verweis „§ 69 Abs. 2 bis 9“ ersetzt.
b) Die Wortfolge „über Übermittlungsstellen“ wird durch die Wortfolge „über eine Übermittlungsstelle“ ersetzt.
3. In § 1 Abs. 2 erster Teilstrich und in § 1 Abs. 3 wird das Wort „Dienstleis...