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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 108h EStG — Einrichtungen der Zukunftsvorsorge

Doralt

Aktuelle Hinweise

(20. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 (VersVertrRÄG 2018; BGBl I 2018/16)

In § 108h Abs 3 wird der Verweis auf „§ 253 VAG 2016“ durch einen Verweis auf „§ 135c VAG 2016“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 108h Abs 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2018/16 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 327).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 26 BlgNR XXVI. GP):

Verweisanpassung.

(18. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016; BGBl I 2015/34)

In § 108h Abs 3 wird der Verweis auf „§ 18b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der jeweils geltenden Fassung.“ durch den Verweis auf „§ 253 des VAG 2016, in der jeweils geltenden Fassung.“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 108h Abs 3 in Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2015/34 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 269 lit b).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 354 BlgNR XXV. GP):

Anpassung von Verweisen.

(17. Lieferung, Stand )

Änderung durch BGBl I 2013/156

1. § 108h Abs 1 Z 2 lautet:

„2. Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien hat zu erfolgen

a) f...

Einkommensteuergesetz

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