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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 21. Ergänzungslieferung

2020

ISBN: 978-3-8511-4861-9

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Dokumentvorschau
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 92 EStG — Auslandsbeamte

Doralt

Aktuelle Hinweise

(21. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)

In § 92 Abs 2 wird das Wort etriebsstättenfinanzamt“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.

In-Kraft-Treten:

§ 92 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2019/104 tritt mit in Kraft (§ 124b Z 339).

Kommentar

Übersicht

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
Auslandsbeamte
1
Ehegatten, minderjährige Kinder von Auslandsbeamten
2
Lohnsteuerberechnung
3
Zuständigkeit
4

Auslandsbeamte

Auslandsbeamte im Sinn des § 26 Abs 3 BAO sind österreichische Staatsbürger, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und ihren Dienstort im Ausland haben (vgl E , 2002/13/0004, 2006, 553 zum Auslandsbeamtenbegriff); d...

Einkommensteuergesetz

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