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GesRZ 2, April 2024, Seite 80

Bundesgesetz zur Modernisierung der Justiz: Auf Englisch verhandeln

Am langte ein Initiativantrag der NEOS betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm (JN), das Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), das Bundesgesetz vom über den Obersten Gerichtshof (OGHG), die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Exekutionsordnung (EO) geändert werden, im Nationalrat ein. Das Anliegen des Gesetzesvorhabens ist es, durch Verhandlungen in englischer Sprache die „Justiz [zu] modernisieren“ und den „Wirtschaftsstandort [zu] stärken“.

Art 8 B-VG sieht die deutsche Sprache als Amtssprache vor und verpflichtet damit grundsätzlich alle Staatsorgane, diese zu verwenden. Die zunehmende internationale Verflechtung des Wirtschaftslebens begründe allerdings die Notwendigkeit, den rechtsuchenden Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, zivile Streitigkeiten auch in Österreich in englischer Sprache austragen zu können. Diese Möglichkeit würde auch den Wirtschaftsstandort Österreich stärken, da es für internationale Unternehmen ein Kriterium bei der Standortentscheidung darstelle, in welcher Form und Qualität im Bedarfsfall Rechtsschutz gewährt wird.

Der Gesetzesentwurf sieht entsprechende Anpassungen in der JN, im GOG, im OGHG, in der ZPO sowie in der EO vor, um Verhandlungen in englischer Sprache zu ermöglichen. So soll in der...

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