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GesRZ 3, Juli 2024, Seite 137

Update: CSDDD

Wie in dieser Rubrik bereits ausgeführt wurde, hat am das Europäische Parlament die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) gebilligt.

Am hat der Rat der EU die CSDDD förmlich angenommen. Damit ist der Beschlussfassungsprozess abgeschlossen. Der Rat hat nämlich den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt, wodurch der Rechtsakt angenommen wurde.

Am wurde die CSDDD unterzeichnet. Als nächster Schritt wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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