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Heilung bei mangelhafter Zustellung über FinanzOnline
Unterlässt es das Finanzamt, bei einer Zustellung über FinanzOnline den Zustellungsbevollmächtigten als (formellen) Empfänger zu bezeichnen, und erfolgt dadurch die Zustellung unmittelbar in die FinanzOnline-Databox des Abgabepflichtigen, liegt ein Zustellmangel vor. Bei dieser praxisrelevanten Fallkonstellation stellt sich im weiteren Verlauf regelmäßig die Frage, ob durch die Weiterleitung des Dokuments an den Zustellungsbevollmächtigten die Heilung des Zustellmangels eingetreten ist. Dieser Beitrag widmet sich – mit Blick auf aktuelle Rechtsprechung des BFG – zunächst der grundsätzlichen Frage der Anwendbarkeit der Heilungsbestimmungen des Zustellgesetzes bei FinanzOnline-Zustellungen und untersucht im Anschluss die konkreten Voraussetzungen für den Eintritt der Heilung anhand des dargestellten Ausgangsfalls.
1. Anwendbarkeit des ZustG bei FinanzOnline-Zustellungen
Die Heilung von Zustellmängeln ist allgemein in § 7 ZustG normiert. Die im Ausgangsfall angesprochene besondere Form der Heilung wird in § 9 Abs 3 ZustG geregelt. Während § 7 ZustG keine Heilung des Mangels einer falschen Empfängerbezeichnung vorsieht, regelt § 9 Abs 3 Satz 2 ZustG die Heilung eines infolge unterbliebener Bezeichnung des Zustellungsbevollmächtigten als (formellen) Empfänger en...