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Unterlassene Offenlegung im Firmenbuch
Auswirkung auf die Abschlussprüfung
Aktuell gibt es eine breite Diskussion (auch in den Medien) zu den Offenlegungsvorschriften und einer möglichen Verschärfung der Zwangsstrafen bei unterlassener Offenlegung im Firmenbuch. Gleichzeitig werden im Rahmen dieser Diskussionen auch die Auswirkungen einer unterlassenen Offenlegung auf die Abschlussprüfung hinterfragt. Im vorliegenden Beitrag werden diese Auswirkungen auf Basis der bestehenden Rechtslage dargelegt.
1. Gesetzlicher Rahmen
1.1. Offenlegung
Die Offenlegungsbestimmungen für den Jahresabschluss und Lagebericht finden sich in § 277 UGB, jene für die Konzernabschluss sind in § 280 UGB geregelt. Die von den gesetzlichen Vertretern einer Kapitalgesellschaft offenzulegenden Unterlagen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt, die Aufstellung stellt die Maximalanforderung dar:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahresabschluss | Konzernabschluss |
Lagebericht | Konzernlagebericht |
Gesonderter nichtfinanzieller Bericht | konsolidierter nichtfinanzieller Bericht |
Corporate-Governance-Bericht | konsolidierter Corporate-Governance-Bericht |
Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen | konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen |
Bestätigungsvermerk | Bestätigungsvermerk |
Für die Offenlegung sind entsprechende Größenerleichterungen in § 278 UGB enth...