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Verfassungswidrige erbrechtliche Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern
iFamZ 2022/73
§§ 733, 754 ABGB idF BGBl 1970/342; Art 2 StGG
Die bis geltende Regelung: „Zum Nachlaß der Verwandten des Vaters steht einem unehelichen Kinde kein gesetzliches Erbrecht zu“ (§ 754 Abs 3 ABGB) war gleichheitswidrig und unsachlich.
Die Antragstellerinnen sind Klägerinnen in einem vor dem LGZ Wien geführten Verfahren. Sie sind die leiblichen Töchter des 1945 geborenen und im Jahr 1987 verstorbenen W.S. Zudem sind die Antragstellerinnen die Enkelinnen des am verstorbenen W.S. (Großvater der Antragstellerinnen) und der im Jahr 1988 verstorbenen H.S. (Großmutter der Antragstellerinnen). Der Beklagte im Verfahren vor dem LGZ Wien ist der Bruder des verstorbenen Vaters der Antragstellerinnen. Die Antragstellerinnen brachten vor, sie seien gesetzliche Erbinnen und Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater und ihren Großeltern als Repräsentantinnen ihres vorverstorbenen Vaters. Der gesamte Nachlass nach dem verstorbenen Großvater der Antragstellerinnen wurde dem Sohn des Erblassers (Onkel der Antragstellerinnen) eingeantwortet.
Das LGZ Wien wies die Klage der Antragstellerinnen ab. Nach stRsp seien Umfang und Inhalt der gesetzlichen Erbfolge sowie des Pflichtteilsrechts mangels eindeutiger abweic...