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Bertl et al. (Hrsg.)

Wertmaßstäbe

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3989-5

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Wertmaßstäbe (1. Auflage)

1. S. 83 Einleitung

Der Terminus Abfindung ist ein „ungenauer“ Rechtsbegriff, denn er hat häufig unterschiedliche Bedeutungen und wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. So kennt man den Begriff beispielsweise aus dem Arbeitsrecht, bei dem er oft als Synonym für Abfertigungen verwendet wird. Eine Abfertigung meint eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitnehmerverhältnisses. Beispielsweise besteht nach § 5 AVRAG ein Anspruch auf eine „Abfindung“ bei Betriebsübergang, dies bezieht sich auf die Pensionsanwartschaft. Auch § 184 ASVG spricht von der „Abfindung von Renten“ aus der Unfallversicherung. Daneben besteht auch der Begriff einer „Abfindung von Lizenzzahlungen aus Diensterfindungen“. Generell kennt das Zivilrecht den Abfindungsvergleich über Schmerzengeld im Falle eines Unfalls gemäß § 879, 1325, 1380 ABGB.

Diese begrifflichen Ungenauigkeiten führen dazu, dass in der Praxis nicht immer klar ist, was mit dem Begriff Abfindung gemeint ist. Im gesellschaftsrechtlichen Zusammenhang spricht man von einer einmaligen Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen. Sogenannte Abfindungsklauseln stellen vertragliche Vereinbarungen über die Art und die Höhe des zu zahlenden Abfindungsbetrags, seine Festlegung sowi...

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