Typische Fehler in der Umsatzsteuer
3. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 668. Vorsteuerabzug
8.1. Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
8.1.1. Sollbesteuerung
Der Vorsteuerabzug für von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist möglich, wenn
die Leistung ausgeführt worden ist und
der Unternehmer über die Leistung eine Rechnung iSd § 11 UStG (siehe insb Pkt 7.1) erhalten hat.
Der Vorsteuerabzug kann somit frühestens in dem Voranmeldungszeitraum geltend gemacht werden, in dem beide Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung durch den leistenden Unternehmer und nicht das Einlangen der Rechnung beim Leistungsempfänger (UStR Rz 1816).
Durch die frühestmögliche Geltendmachung des Vorsteuerabzuges können unter Umständen erhebliche Liquiditätsvorteile erzielt werden.
Bei Anzahlungen gilt statt der Ausführung der Leistung die Vereinnahmung des Entgelts.
8.1.2. Istbesteuerung
Besteuert der Unternehmer nach bestimmten vereinnahmten Entgelten und übersteigen die Umsätze im vorangegangenen Veranlagungszeitraum € 2.000.000,-nicht, ist zusätzliche Voraussetzung, dass die Zahlung geleistet worden ist. Das gilt nicht, wenn der Leistungsempfänger die gesamte auf die Lieferung oder sonstige Leistung entfallende Umsatzsteuer auf das Abgabenkonto de...