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Bilanzierung 2024

für den Jahresabschluss 2023 (dbv)

20. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7041-0845-6

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Bilanzierung 2024 (20. Auflage)

S. 199Kapitel 8 Steuern vom Einkommen und Ertrag

8.1 Gesetzliche Regelungen

8001

§ 198 Abs 9 und 10 UGB.

8.2 Allgemeines

Basis für die steuerliche Gewinnermittlung (und damit für die Berechnung der Steuern) ist der unternehmensrechtliche Jahresabschluss. Dies wird durch das Prinzip derMaßgeblichkeitausgedrückt: Es besagt, dass die Steuerbilanz aus der Unternehmensbilanz abzuleiten ist. Sollte es jedoch zwingende steuerliche Abweichungen geben, so ist dies in Form vonMehr-Weniger-Rechnungenzu berücksichtigen. Hier wird das Prinzip der Maßgeblichkeit durchbrochen. Die Fälle von Maßgeblichkeit und ihre Durchbrechung sind in der Abbildung nochmals zusammenfassend dargestellt.

Umgekehrte Maßgeblichkeitliegt vor, wenn das Steuerrecht für das Unternehmensrecht maßgeblich ist. Dies ist faktisch immer dann der Fall, wenn Unternehmens- und Steuerbilanz die gleichen Bewertungsspielräume kennen. Hier wird der steuerlich günstigste Wertansatz bereits unternehmensrechtlich gewählt. Auch wenn steuerliche Bestimmungen einen Ansatz in der Unternehmensbilanz voraussetzen, um ihre Wirkung zu entfalten, hat dies eine Umkehrung der Maßgeblichkeit zur Folge.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unternehmensrechtliche Vorschrift
Steuerrechtliche Vorschrift
Maßgeblichkeit
Zwingende ...

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