Arbeitsrecht für Lohnverrechner
2. Aufl. 2018
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S. 372. Inhalt des Arbeitsverhältnisses
2.1. Entgelt
2.1.1. Allgemeines zum Entgeltbegriff
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts ist – sofern nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde – die wesentliche Gegenleistung des AG im Rahmen des AV.
Die Höhe des Entgelts ist zwischen den Vertragsparteien grundsätzlich frei vereinbar. Wurde keine ausdrückliche Vereinbarung über das Entgelt getroffen, so wird ein angemessenes bzw ortsübliches Entgelt geschuldet. Gewisse Schranken ergeben sich jedoch aus KV, die in der Regel Mindestentgelte vorsehen.
Eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen knüpft an den Entgeltbegriff an. So ist in sogenannten Ausfallzeiten (zB Urlaub, Krankenstand, Feiertag) das regelmäßige Entgelt weiter zu zahlen oder bei AV, die noch dem System der Abfertigung Alt unterliegen, ist bei Vorliegen bestimmter Beendigungsarten eine gesetzliche Abfertigung im Ausmaß eines Vielfachen des zuletzt bezogenen Entgelts zu zahlen. In diesen Fällen sind gerade Lohnverrechner oft gefordert, die Entgeltansprüche des AN korrekt zu berechnen.
Aufgrund dieser Rechtslage ist es zunächst einmal von besonderer Bedeutung festzustellen, welche Arbeitgeberleistungen konkret unter den Entgeltbegriff fa...