Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit
1. Aufl. 2020
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S. 1651. Ausgangssituation und Problemstellung
1.1. Rechtsentwicklung: von der Verwaltungsbehörde zum Gericht
Das österreichische Rechtsmittelverfahren in Abgabenangelegenheiten hat seit geraumer Zeit Schritt für Schritt massive Veränderungen, ausgehend von einem ursprünglich verwaltungsbehördlichen Einparteienverfahren „im klassischen Sinn“ ohne Möglichkeit der bescheiderlassenden Abgabenbehörde, ihre Interessen explizit zu vertreten, über ein gerichtsähnliches Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) hin zu aktuell einem „echten“kontradiktorischen Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgerichts des Bundes für Finanzen (Bundesfinanzgericht), erfahren.
Vorerst kam es allerdings zirka 30 Jahre de facto zu keinen Veränderungen im Verfahren. Bereits die Stammfassung der auch für das Rechtsmittelverfahren anwendbaren relevanten Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) sah vor, dass bei den damaligen Finanzlandesdirektionen als Rechtsmittelbehörden zur Abwicklung von Berufungsverfahren betreffend bestimmte, in § 260 Abs 2 BAO in der damaligen Fassung angeführte Abgabenarten Berufungssenate einzurichten waren, die aus zwei Bediensteten (Beamten) dieser Verwaltungsbehörden (Vorsitzender, Berichterstatter)...