Michael Holoubek/Michael Lang

Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4152-2

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Verwaltung und Verwaltungs-/Finanzgerichtsbarkeit (1. Auflage)

S. 141. Kann Rechtstheorie hier überhaupt einen Unterschied erkennen?

Vor die Frage gestellt, welches die rechtstheoretischen Grundlagen des Verhältnisses von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit seien, könnte man es sich ganz einfach machen. Denn in der Rechtsstruktur- und Rechtsgewinnungstheorie – jedenfalls kontinentaler Prägung – kommen diese beiden Institutionen nicht als solche vor, sondern es erscheinen nur ganz allgemein „Rechtsorgane, und die sind untereinander erst einmal alle gleich: als Zurechnungspunkte, als Normadressaten, als Verpflichtete, als Ermächtigte und damit Normsetzer. Behörden und Gerichte sind dann beides von Normen in Bezug genommene „Stellen“, die einerseits bestimmten Pflichten unterliegen (zB: sich Grundrechtsverletzungen zu enthalten), andererseits mit Ermächtigungen zur Setzung individueller Normen (in Gestalt von Verwaltungsakten/Bescheiden bzw Urteilen/Erkenntnissen) ausgestattet sind. Mit diesem nivellierenden Befund kann sich eine formale Rechtstheorie begnügen.

Es wäre eine materiale Rechtstheorie, die sich darüber hinaus auf Konzepte mittlerer Reichweite einließe, wie es „Verwaltung“ und „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ sind. Beide Konzepte sind ni...

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