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Die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung auf dem Lohnkonto und L16
In der PV-Info 1/2024 haben wir über die neue steuerrechtliche Begünstigung für die Beteiligung von Arbeitnehmern an Start-up-Unternehmen ab berichtet. Mit BGBl II 2024/64 (ausgegeben am ) wurde die Lohnkontenverordnung 2006 geändert, um (unter anderem) zusätzliche Angaben zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung zu berücksichtigen. Die korrekte Anwendung dieser Angaben ist zum Teil Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung. Das Formular L16 in der Version vom enthält diese zusätzlichen Angaben bereits. Der vorliegende Beitrag erläutert die Darstellung der Start-up-Mitarbeiterbeteiligung auf dem Lohnkonto und Lohnzettel.
Änderung der Lohnkontenverordnung
Die Begünstigung für Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen kann nur auf Anteile zur Anwendung kommen, die nach dem an den Arbeitnehmer abgegeben werden und nur, wenn sowohl das Unternehmen als auch die Anteile die nach § 67a EStG erforderlichen Merkmale erfüllen (Details siehe Platzer, Start-up-Mitarbeiterbeteiligung und Mitarbeiterbeteiligung im Vergleich, PV-Info 1/2024, Seite 8 ff).
Mit BGBl II 2024/64, ausgegeben am , wurde die Lohnkontenverordnung 2006 geändert. Diese sieht nun gemäß § 1 Z 21 folgende zusätzliche Angaben zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung im Lohnkonto vor:
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