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RWK 1, 15. Jänner 2024, Seite 28

Die degressive Abschreibung im Unternehmensrecht

Gleichklang mit dem Steuerrecht möglich?

Roman Rohatschek

Im Steuerrecht wurde die Möglichkeit der degressiven Abschreibung vorgesehen. Um den Unternehmen dies unabhängig vom Unternehmensrecht zu ermöglichen, wurde das Maßgeblichkeitsprinzip befristet für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung ausgesetzt. Diese Befristung ist nunmehr ausgelaufen, weshalb eine Inanspruchnahme nur noch möglich ist, wenn diese Abschreibungsmethode auch im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss gewählt wird. Damit rückt die degressive Abschreibung auch im Unternehmensrecht in den Fokus von Diskussionen. Dieser Beitrag zeigt auf, ob bzw wann diese Abschreibungsmethode zur Anwendung gelangen kann und ob ein Gleichklang mit dem Steuerrecht möglich bzw sinnvoll ist.

1. Anstoß der Diskussion (§ 7 Abs 1a EStG)

§ 7 Abs 1 EStG schreibt die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (lineare Absetzung für Abnutzung [AfA]) vor. Nach Abs 1a leg cit kann die AfA auch in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 % erfolgen (degressive AfA). Der jeweilige Jahresbetrag der AfA ergibt sich, indem dieser Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) angewendet wird. Die im Gesetz besc...

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