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immo aktuell 4, August 2021, Seite 140

Veräußerung von Liegenschaften durch eine gemeinnützige Körperschaft

immo aktuell 2021/28

S. 140§ 5 Z 6 KStG; § 21 Abs 3 Z 4 KStG; § 30 EStG

Gemäß § 30 Abs 1 EStG (idF BGBl I 2012/112) sind private Grundstücksveräußerungen […] Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Bei nach § 5 Z 6 KStG steuerbefreiten Körperschaften ergibt sich die Steuerpflicht für die Veräußerung von Grundstücken, die kein Betriebsvermögen darstellen, aus § 21 Abs 3 Z 4 KStG. Mit der Entrichtung der ImmoESt in der korrekten Höhe gilt die Körperschaftsteuer aus privaten Grundstücksgeschäften als abgegolten […].

Dieses die Grundstücke betreffende Besteuerungsergebnis entspricht auch dem System der mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl I 2012/22, im Bereich des EStG und des KStG eingeführten universellen Ertragsbesteuerung von Grundstücksveräußerungen: Verkauft der Spendende das Grundstück, um Geld zu widmen, fällt beim Spendenden -ImmoESt an; widmet der Spendende hingegen das Grundstück, damit es der Verein veräußert, kommt es bei diesem zur Ertragsbesteuerung.

Sachverhalt: Die Mitbeteiligte ist eine iSd § 34 ff BAO gemeinnützige und nach § 4a Abs 2 Z 3 EStG spendenbegünstigte Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge. Im Gefolge einer Außenprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Partei im Jahre 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die...

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