GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2018
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§ 38 Behandlung der Beiträge im Insolvenzverfahren sowie bei der Zwangsverwaltung und Zwangsverpachtung im Exekutions- und Sicherungsverfahren
Übersicht
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I. | Sozialversicherung und Insolvenzverfahren | ||
II. | Stellung von Forderungen der Sozialversicherung in Insolvenzverfahren und Erwerb von Pensionsversicherungszeiten | ||
III. | Tätigkeit des Insolvenzverwalters | ||
IV. | Anfechtung von Beitragszahlungen | ||
A. | Grundlagen | ||
B. | Anforderungen an KVT | ||
V. | Stimmverhalten im Sanierungsplan | ||
VI. | Zwangsverwaltung und Zwangsverpachtung |
I. Sozialversicherung und Insolvenzverfahren
1
§ 38 ordnet die Anwendung der Bestimmungen der Insolvenzordnung an. Diese ausdrückliche Festlegung dürfte auf die große Bedeutung des Insolvenzrechtes für die SVT zurückzuführen sein: Sie unterliegen auf Grund der Pflichtversicherung einem weitreichenden Kontrahierungszwang. Da die Versicherung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne weiteres Zutun der Akteure erfolgt, geht diese Verpflichtung eigentlich noch über einen Kontrahierungszwang hinaus; es liegt eine Ex- lege-Versicherung vor. Auch bei noch so hohem Beitragsrückstand darf weder das Versicherungsverhältnis beendet noch eine Leistungssperre verhängt werden (Souhrada, Gedanken zur...