zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3765-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 9 Zusatzversicherung

Judith Scheiber

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Berechtigter Personenkreis (Abs 1)
1- 4
II.
Voraussetzungen (Abs 1)
A.
Altersgrenze
5- 7
B.
Gesundheitszustand
8
III.
Beginn (Abs 2)
9, 10
IV.
Ende (Abs 3)
11- 14
V.
Sonstiges
15- 17
VI.
Verweise

I. Berechtigter Personenkreis (Abs 1)

1

Die Zusatzversicherung kann von aktiven Krankenversicherten nach § 2 Abs 1 sowie von Selbst-/Pflichtversicherten gem § 14a und 14b und Opting-In-Versicherten gemäß § 3 Abs 1 Z 2 beantragt werden. Für die Versicherten gemäß § 3 Abs 1 Z 2 und 14a und 14b wurde die diesbezügliche Verankerung im Gesetzestext - den tatsächlichen Vorgehensweisen entsprechend - im Rahmen des SVÄG 2012, BGBl I 2012/123 vorgenommen.

2

Für eine Person, die der Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 unterliegt und die mangels Abgabe einer Versicherungserklärung bzw eines Opting-In nach § 3 Abs 1 Z 2 erst rückwirkend nach Vorlage der entsprechenden Einkommensnachweise in die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG einbezogen wird, muss bzw kann, da es keine gesetzliche Bestimmung gibt, die den Zeitpunkt des Beginns der Zusatzversicherung bei rückwirkender Einbeziehung in die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 speziell regelt, die Zusatzversicherung auch...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.