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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3765-5

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 52

Jörg Ziegelbauer

1

Diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 108k ASVG. Es ist infolge der Amtswegigkeit darüber auch kein Bescheid zu erlassen. Zur Frist für ein dennoch mögliches Verlangen auf Bescheiderlassung bis Ablauf des betr Kalenderjahrs s § 367 Abs 3 ASVG (§ 194).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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