Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3588-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 11a Versicherung eingetragener Partner

Judith Scheiber

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Verweise
2

I. Allgemeines

1

Mit Inkrafttreten des EPG am , dessen Ziel gemäß den EB 485 BlgNR 24. GP die Schaffung einer „eingetragenen Partnerschaft“, die nach Eingehung vor einem staatlichen Organ einen rechtlichen Rahmen für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare bieten soll, war, wurde gegenständliche Bestimmung ins GSVG eingefügt, wodurch die für Eheleute und frühere Eheleute geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen – mit Ausnahme jener, die sich auf Kinder des anderen eingetragenen Partners beziehen – auch auf gleichgeschlechtliche Paare im Sinne des EPG anwendbar oder sinngemäß anwendbar sind.

Zur Satzungsregelung über die Familienversicherung vgl § 10 Rz 1.

II. Verweise

2

§§ 10 (Familienversicherung), 11 (Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung), 83 (Angehörige) und 331 (Schlussbestimmung) GSVG, EPG BGBl I 2009/135.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.