GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2017
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§ 165 Anspruch auf Pension während der Rehabilitation
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§ 165 entspricht der Parallelbestimmung des § 307 ASVG.
Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation soll der Lebensunterhalt durch das Übergangsgeld gem § 164 gesichert werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus dem VF der EU. Dabei ist es unerheblich, ob die Rehabilitationsmaßnahme vom PVT erbracht wird, der auch für die Gewährung der Pension zust ist, oder von einem anderen VT (10 ObS 347/88 = RS 0084917).
2
Gem § 157 sollen aber nicht nur Vers, bei denen wahrscheinlich oder in absehbarer Zeit der VF der EU erfüllt wird, in den Genuss von Rehabilitationsmaßnahmen kommen (s dazu § 131), sondern auch solche Vers, die bereits eine (idR befristete) Pension aus einem solchen VF beziehen. Eine solche Pension soll aber auch wd des Zeitraums der Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen in gleicher Weise den Lebensunterhalt garantieren, wie dies vor der Einleitung dieser Maßnahmen der Fall war. Gem § 165 S 2 bleibt der Anspruch auf Pension in diesem Fall unberührt, sodass für den Pensionisten auch kein Anspruch auf Übergangsgeld besteht (ebenso § 307 S 2 ASVG, 10 ObS 203/01b; RS 0116252).
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Entzieht sich der Vers, der Übergangsgeld bezieht,...