GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
6. Aufl. 2017
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§ 111 Aufgaben
1
Die Bestimmung zählt die Versicherungsfälle (zum Begriff des Versicherungsfalls vgl § 113 Rz 1) der PV auf. Die Regelungen hins des Versicherungsfalls des Alters finden sich in § 130 sowie im aufgehobenen § 131, hins der Erwerbsunfähigkeit in den § 132-133b, hins des Todes in den § 135-138 und 145-148a, hins Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge in den § 131 und 157-171.
2
Vgl die Aufzählung der Leistungen in § 112 und die Regelung zum Eintritt des Versicherungsfalles in § 113 Abs 1.