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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3117-2

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 44a Überbrückungshilfefonds

Josef Souhrada

1

Die Regelung ist derzeit nur für das Jahr 2014 vorgesehen (§ 352 Abs 2).

2

Dieser Fonds soll nach der RV 2246 BlgNR, 24. GP Ein-Personen-Unternehmen und kleinen Betrieben zum Ausgleich ihrer finanziellen Belastung durch SV-Beiträge in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (AB 2289 BlgNR, 24. GP) einen Zuschuss zu den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen zur Verfügung stellen, und zwar besonders unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse.

Das Nähere über die Voraussetzungen für die Zuschuss-Gewährung - etwa dass dieser eine eingehende Betriebsberatung der KleinunternehmerInnen voranzugehen hat bzw welche Einkommensgrenzen maßgeblich sind - ist durch Richtlinien der SVA zu regeln. Diese Richtlinien werden nicht amtlich verlautbart (vgl § 44 Rz 4).

Informationen über die praktische Abwicklung sind auf der Homepage der SVA veröffentlicht: www.svagw.at.

3

Diese Aufteilung in Abs 2 entspricht dem Verhältnis der Dotierung des Unterstützungsfonds bei der SVA nach Versicherungszweigen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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