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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3117-2

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 44 Unterstützungsfonds

Souhrada

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§ 44 bildet iSd § 43 die ges Grundlage für Leistungen, die in dieser Form in den leistungs- und beitragsrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind. Er begründet (wirtschaftlich gesehen) die Erbringung von Kulanzleistungen bzw den Rahmen entspr - im SV-Recht nicht vorgesehener - Rückstellungen (§ 198 Abs 8 Z 4 lit c UGB). Die rechtmäßige Verwendung von Mitteln eines Unterstützungsfonds (U-Fonds), mag damit auch persönlich eine Einschätzung der Berücksichtigungswürdigkeit eines Falles durch den verantwortlichen Entscheidungsträger verbunden sein, kann damit für sich allein kein Anlass für Haftungen nach § 201 sein. Er begründet aber dennoch keine Möglichkeit, Leistungen nach Billigkeit (ungebundenem Ermessen) zu erbringen (SVSlg 6407). Auf Leistungen aus dem U-Fonds kann in Sonderbestimmungen ausdrücklich hingewiesen sein, vgl § 286 Abs 5a, § 298 Abs 17. Die Gewährung eines Energie- oder Heizkostenzuschusses wurde jedoch nicht als Aufgabe der SV, sondern als Angelegenheit der Sozialhilfe gesehen. Die Verwendung von SV-Mitteln für diesen Zweck ist unzulässig (VwGH 2007/08/0021), zur Auszahlung § 72 Abs 6.

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Ein Antragsformular und nähere Erläuterungen sind unter www.svagw.at veröffent...

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