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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3117-2

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 26a

Johannes Pflug

1

§ 26a regelt die BGL für Personen, die gem § 3 Abs 3 in der PV teilvers sind. Darunter fallen

  • Präsenz- und Zivildiener

  • Bezieher von Übergangsgeld

  • Vers während der Zeit der Kindererziehung

Für diesen Personenkreis gilt eine feste BGL, welche der jährlichen Aufwertung unterliegt (Wert 2015: 1.694,39 €).

Seit haben weibl Vers auch dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie für die Dauer des Bezuges ihre selbständige Erwerbstätigkeit unterbrechen und zuvor mind 6 Monate in der KV nach dem GSVG pflichtvers waren (§ 102 Abs 5). Zur Vermeidung von Lücken im PV-Verlauf sieht § 3 Abs 3 Z 3a eine Teilvers vor. Dieser ist eine feste BGL im Ausmaß des 30-fachen des tägl Wochengeldes (2015: 1.562,10 €) zugeordnet.

In allen diesen Fällen werden die Beiträge aus öffentlichen Mitteln (dazu ausf § 27e Rz 3) getragen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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