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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

Print-ISBN: 978-3-7073-3117-2

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 24 Arten der Aufbringung der Mittel

Johannes Pflug

1

Die Aufbringung der Mittel erfolgt durch Beiträge zur Pflichtversicherung und Beiträge zur freiwilligen Versicherung (§§ 32 ff).

2

In der PV, nicht aber in der KV ist aber auch der Bund nach Maßgabe des § 34 zur Beitragsleistung verpflichtet.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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