Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

4. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-3117-2

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Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 96 Kostentragung und Kostenersatz an Versicherte bei Anstaltspflege

Walter Schober

Übersicht

Rz


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I.
Kostentragung/Kostenersatz Inland
1, 2
II.
Kostentragung/Kostenersatz Ausland
37

I. Kostentragung/Kostenersatz Inland

1

Die Spitalsbehandlung ist für sachleistungsberechtigte Versicherte in der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses, das über Landesfonds finanziert wird, oder einer privaten Vertragskrankenanstalt – abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag – völlig kostenlos. Der Spitalskostenbeitrag, der direkt vom Spital eingehoben wird, beträgt € 10,91 pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Er entfällt bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung. Wird die Sonderklasse gewählt, sind die damit verbundenen Mehrkosten vom Versicherten selbst zu tragen.

2

Für Geldleistungsberechtigte bzw Versicherte, welche die Option „Geldleistungsberechtigung Spital-Sonderklasse“ (§ 85a Abs 1 Z 1) gewählt haben, ist die Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse eines landesfondsfinanzierten Spitals oder eines privaten Vertragskrankenhauses – bis auf den Spitalskostenbeitrag von € 10,91 täglich für maximal 28 Tage – ebenfalls kostenlos. In der Sonderklasse gebührt nach Vorlage der saldierten Krankenhausrech...

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