Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2024
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S. 2068. Zusammenfassung
8.1. Ergebnisse
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Ziel der vorliegenden Untersuchung war die Erforschung der Sanktionssystematik der Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht. Die maßgeblichen Forschungsfragen lauteten: Warum sieht das Finanzstrafrecht bei gerichtlicher Ahndung Geldstrafen in Form von Geldsummenstrafen vor? Wie sind diese im Detail normiert? Welche Auswirkungen bringt das Geldsummenstrafrecht im gerichtlichen Finanzstrafrecht mit sich? Und folglich: Ist die derzeitige Ausgestaltung der Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht sachgerecht und verfassungskonform oder bedarf es der Einführung des Tagessatzsystems? Zur Beantwortung dieser Fragen wurden verschiedene Aspekte der Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht untersucht.
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Gleich zu Beginn der Analyse zeigte sich, dass die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Gerichte und jener der Finanzstrafbehörden vielschichtig, mitunter komplex ist. Eine Abgrenzung am objektiven Tatbestand ist mit Ausnahme jener Delikte, welche der Eigenzuständigkeit der Finanzstrafbehörde oder des Gerichtes unterliegen (Finanzordnungswidrigkeiten der § 49–51a FinStrG und selbstverschuldete Berauschung gem § 52 FinStrG bzw Abgabenbetrug gem § 39 FinStrG und grenzüberschre...