Die Geldstrafe im gerichtlichen Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2024
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S. 223. Grundlagen und Praxisrelevanz der Geldstrafe: Gerichtliches Finanzstrafrecht und allgemeines Strafrecht im Vergleich
3.1. Historische Entwicklung der Geldstrafensysteme
3.1.1. Gerichtliches Finanzstrafrecht
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Das Geldstrafensystem hat im FinStrG – ganz im Gegensatz zum StGB – keinen Systemwandel vollzogen, da das Tagessatzsystem nie in das gerichtliche Finanzstrafrecht Eingang gefunden hat. Obwohl mit der Einführung des StGB und dem darin neu normierten AT im Jahr 1975 der Gesetzgeber grundsätzlich eine Rechtsvereinheitlichung zum Finanzstrafrecht anstrebte, so übernahm er mit der FinStrG-Nov 1975 den AT des StGB in das FinStrG „[…] allerdings nur soweit dies mit den besonderen Bedürfnissen des Finanzstrafrechts vereinbar ist […]“.Die weitgehende Übernahme der Regelungen des AT des StGB in den neuen AT des FinStrG unter Ausschluss des Tagessatzsystems für das gerichtliche Finanzstrafrecht brachte die Ablehnung des Gesetzgebers gegenüber der Einführung des Tagessatzsystems in das gerichtliche Finanzstrafrecht zum Vorschein. Bestärkend dazu hielt der OGH fest, dass die Unanwendbarkeit des Tagessatzsystems und die Verhängung von Geldsummenstrafen im gerichtlichen Finanzstrafrecht kein offenkundiges „Redaktionsversehen“ darstellen...