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immo aktuell 4, August 2020, Seite 198

Wohnungsgemeinnützigkeit und Firmenbuch – Wechselwirkung und Spannungsbogen?

Zu ausgewählten Schnittmengen zweier Regulative

Wolfgang Schwetz und Bernd Gahler

Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) weist neben wohnzivilrechtlichen Bestimmungen ua ausgeprägte Charakteristika eines Sondergesellschaftsrechts auf. Insbesondere die Novelle des Jahres 2019 vertiefte diesen Wesenszug zusätzlich. Die Bestimmungen des Gesetzes wirken nicht nur auf die unterworfenen Unternehmen und ihre Eigentümerstrukturen. Dieser Artikel soll diskutieren, inwieweit auch das Firmenbuch von den Wirkungen des WGG umfasst ist.

1. Sondergesellschaftsrecht – Revision und Landesregierung

§ 29 Abs 1 WGG definiert das Ausmaß der Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) als ganzheitlich, etwa im Sinne der Einsicht in alle Geschäftsunterlagen, der Geschäftsgebarung sowie von Rechnungsabschlüssen, und ordnet die erforderliche Kompetenz entsprechend des Kompetenztatbestands Volkswohnungswesen (Art 11 Abs 1 Z 3 B-VG) der Landesregierung zu. Im Zentrum der Aufsicht steht gleichrangig neben der Gewährleistung effizienten Einsatzes des gemeinnützigen Kapitals der Schutz der Vermögensbindung. § 5 Abs 1 WGG normiert überdies die verpflichtende Mitgliedschaft gemeinnütziger Bauvereinigungen in einem bundesweit tätigen Revisionsverband. Es handelt sich um ein Beispiel für staatliche Wirtschaftsaufsicht, die dem Legalitätsprinzip gemäß Art 18 B-VG unterworfen ist. De...

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